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Testamentsvollstreckung

Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Erblasser eine weitreichende Einflussnahme über seinen Tod hinaus. Dies kann aus den verschiedensten Motiven geschehen.

Die Anordnung der Testamentsvollstreckung empfiehlt sich etwa um folgende Ziele zu erreichen:

  • Schutz des Nachlasses gegen den Zugriff durch einen ungeeigneten, den böswilligen oder geschäftsunerfahrenen Erben selbst
  • bei minderjährigen Erben: Schutz vor der Verwaltungsverwaltung durch den gesetzlichen Vertreter (besonders beim Geschiedenentestament)
  • Einräumung einer bevorzugten Verwaltungsstellung für einen von mehreren Miterben
  • Vereinfachung der Abwicklung (Erbauseinandersetzung) und Vereinfachung der Verwaltung bei einer größeren Anzahl von Miterben oder wenn diese schwer zu erreichen sind
  • Sicherung der Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Schutz vor dem Vollstreckungszugriff der Eigengläubiger des Erben
  • Einbringung von Sachkunde und Kompetenz durch einen erfahrenen Testamentsvollstrecker
  • Sicherung der Unternehmensnachfolge
  • Sicherung und Perpetuierung des Erblasserwillens

Ein wesentlicher Aspekt der Testamentsvollstreckung besteht auch in seiner streitschlichtenden Funktion: Nicht ein oder mehrere Miterben kümmern sich um die Auseinandersetzung des Nachlasses, sondern ein externer Dritter vollzieht das Testament im Sinne des Erblassers. Mögliche Spannungen aufgrund der vorgenommenen Vermögensverteilung treffen so den Testamentsvollstrecker. Damit besteht kein Grund zum Streit zwischen den Erben untereinander.

Unsere Kanzlei ist für den Bereich der Testamentsvollstreckung eine bundesweit bekannte Adresse. Neben der praktischen Erfahrung aus einer Vielzahl von Testamentsvollstreckungen - insbesondere im Unternehmensbereich - fließen in die Beratungspraxis auch die Ergebnisse der eignenen Fachbublikationen ein. Das Buch "Testamentsvollstreckung" von RA Dr. Michael Bonefeld in Zusammenarbeit insbesondere mit den Notaren Dr. Jörg Mayer, Dr. Eckard Wälzholz sowie Dr. Dietmar Weidlich und der RAin/StB Dr. Anja Vassel-Knauf ist ein Standartwerk in der Literatur zur Testamentsvollstreckung geworden.