Schwerpunkt Gesellschafts- / Stiftungsrecht
Wir bieten unseren Mandanten das komplette Spektrum einer Wirtschaftskanzlei und betreuen Ihr Unternehmen von der Gründung bis zur Nachfolge oder dem Unternehmensverkauf oder dem Verkauf des Unternehmens.
Wir beraten umfassend in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts mit Schwerpunkt im GmbH-Recht und dem Recht der Personengesellschaften, insbesondere GmbH & Co. KG sowie auch bei Stillen Gesellschaften.
Im Vorfeld der Gründung bzw. im Falle der Umwandlung einer Gesellschaft unterstützen wir unsere Mandanten bei der Rechtsformwahl unter Darstellung der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkte, erstellen die jeweils notwendigen Vertragsentwürfe (etwa Gesellschaftsverträge) und passen diese auf den jeweiligen Einzelfall maßgeschneidert an. Auch nach der Gründung einer Gesellschaft betreuen wir unsere Mandanten in den laufenden gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und beraten sie insbesondere bei Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen und auftretenden innergesellschaftlichen Problemen.
- Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen
- Neugründung von Unternehmen
- Kauf/Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen („Mergers & Acquisitions“)
- Stiftungen (Familienstiftungen / Gemeinnützige Stiftungen)
- Umstrukturierungen/Umwandlungen von Unternehmen
- Änderungen in der Gesellschafts- und Gesellschafterstruktur
- Gestaltung und Novellierung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Begleitung bei Gesellschafterauseinandersetzungen
- Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- Organschaften und Unternehmensverträge
- Corporate Governance
- Implementierung von Beiratslösungen