Nachfolgeplanung
Die meisten Unternehmer träumen davon, ihr Werk am Ende eines erfüllten Lebens in die Hände eines würdigen Nachfolgers zu übergeben. Statistisch gesehen ist die Chance allerdings grösser, dass ein einmal gegründetes Unternehmen einfach wieder verschwindet. Nicht selten ist dies auf eine fehlende oder fehlerhafte Nachfolgeplanung zurückzuführen.
Meist sind die Ursachen ganz banal:
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Die Tochter oder der Sohn möchten den elterlichen Betrieb nicht übernehmen, weil sie sich längst eine eigene Existenz aufgebaut haben.
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Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger außerhalb der Familie hat man so lange hinausgezögert, bis es zu spät war.
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Die Geschäftsidee ist überholt oder Produkte und Maschinen sind veraltet, weil notwendige Investitionen in neue Technologien nur unzureichend getätigt wurden.
In vielen Fällen wäre das schleichende Ende eines Unternehmens allerdings nicht nötig gewesen bei einer voraussehenden und rechtzeitigen Nachfolgeplanung.
Der Generationenwechselprozess im personengeführten Unternehmen ist hierbei eine schwierige Aufgabe, die gelingen muss. Psychologisch ist das oft alles andere als angenehm; wer denkt schon gerne daran, dass er im Alter unnötig, ja gar unerwünscht werden und vielleicht sogar vor der Zeit der geplanten Unternehmensübergabe sterben könnte. Aber es ist notwendig im Interesse des Unternehmens, der Mitarbeiter und der Familie.
Eine vernünftige Abwägung der jeweiligen Interessen der am Generationenwechsel Beteiligten sind meist die Grundpfeiler einer gelungenen Nachfolgeplanung:
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Interesse des Übergebers
- Finanzierung des Ruhestandes
- Erhaltung des Lebenswerks
- Minimierung der Steuern
- Minimierung der Risiken
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Interesse des Nachfolgers
- Sicherung der Existenzgrundlage
- Finanzierbarkeit der übernommenen Belastungen
- Klare Übergangsregelungen und Besitzverhältnisse
- Minimierung der Steuern
- Minimierung der Risiken
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Interesse der Familie des Übergebers
- Gerechte Vermögensaufteilung
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten
- Ausreichende Vorsorge
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Interesse des Unternehmens
- Sicherung der Stabilität und Kontinuität
- Sicherung der Arbeitsplätze
- Erhalt und Erhöhung des wirtschaftlichen Ergebnisses
- Minimierung der Steuern
- Minimierung der Risiken
Fehlende oder fehlerhafte Nachfolgeregelungen können u.U. dazu führen, dass das Unternehmen ernsthaft gefährdet wird. Insbesondere sollte hier das Entstehen einer Erbengemeinschaft vermieden werden. Aber auch sog. Pflichtteilsansprüche können zu einer ernsthaften Gefährdung des Unternehmens führen.
Gerade die Unternehmensnachfolge stellt besondere Ansprüche an den Berater. Hier spielen nicht nur erbrechtliche oder erbschaftsteuerrechtliche Fragestellungen eine Rolle, insbesondere müssen auch die ertragsteuerlichen Konsequenzen, insbesondere die Einkommensteuer, mit einbezogen werden. Besondere Schwierigkeit besteht dann, wenn das Unternehmen in Form einer sog. Betriebsaufspaltung organisiert ist, oder wenn neben dem eigentlichen Betriebsvermögen noch sog. Sonderbetriebsvermögen vorhanden ist.
Weiter ist in der Unternehmensnachfolgeplanung zwingend erforderlich, dass die erbrechtliche Regelung mit den Regelungen im Gesellschaftsvertrag, und mit den Regelungen im Ehevertrag abgestimmt ist.