Katrin Heindl

Beratungsgebiet: Erbrecht, Familienrecht, Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Rechtsanwältin Katrin Heindl ist Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht sowie zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und seit Jahren ausschließlich auf den Gebieten des Erb- und Familienrechts tätig. Sie begann ihre Karriere 2004 in einer renommierten mittelständischen Münchner Kanzlei und verstärkt BONJUR Rechtsanwälte seit Oktober 2011.
Rechtsanwältin Heindl berät ihre Mandanten bei der Planung vorweggenommener Erbfolgen, der Gestaltung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen sowie der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Außerdem vertritt Rechtsanwältin Heindl ihre Mandanten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen zum Erb- und Pflichtteilsrecht.
Rechtsanwältin Heindl ist Mitglied des DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.) und der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Sie wurde außerdem schon mehrfach von Presse und Medien als Expertin befragt und zeichnet sich durch verschiedene Veröffentlichungen aus (WISO, Mona Lisa, €uro, Dental Magazin).