Familienrecht
Unsere Fachanwälte für Familienrecht stehen Ihnen insbesondere in folgenden Angelegenheiten zur Seite:
Eheverträge (insbes. für Unternehmer)
- Indiviuelle Vereinbarungen über den Güterstand
- Regelungen über Unterhalt
- Gestaltungsmöglichkeiten beim Versorgungsausgleich
- Eheverträge zur Sicherung des Fortbestandes von Unternehmen
- Steueroptimierte Gestaltung
- Kombination mit Erbeinsetzung oder Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht
Nichteheliche Lebensgemeinschaft (insbes. bei Unternehmensbeteiligungen)
- Richtige Vertragsgestaltung untereinander etwa bei Immobilienkauf oder Darlehensgewährung
- Regelung der Mitarbeit im Betrieb des Partners
- Vereinbarungen über Unterhalt und Hausrat
- Vermögensauseinandersetzung nach der Trennung
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft im Erbrecht
Scheidung (insbes. bei Unternehmensbeteiligungen)
- Vertretung im Scheidungsverfahren
- Trennungsvereinbarungen und Scheidungsvereinbarungen
- Außergerichtliche Konfliktlösung bei Trennung oder Scheidung
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
- Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Ausschluss des Erbrechts des geschiedenen Ehegatten