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Berater

BONJUR versteht sich als verlässlicher Partner im Rahmen der Beratung von Beratern "in der ersten Reihe".

So zählen zu unseren Mandanten

  • Steuerberater
  • Banken
  • Finanzdienstleister,

wenn es um Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, insbesondere um Fälle geht, bei denen eine erb-, steuer- oder gesellschaftsrechtliche Analyse der konkreten Situation erforderlich wird.

 
Gerne unterstützen wir Sie, wenn Ihnen die ausreichende Zeit oder fachliche Kapazität fehlt, um sich mit der Materie im Detail auseinanderzusetzen.